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It Ausfall Arbeitszeit

Unfall im Homeoffice: Muss ich Urlaub nehmen oder darf ich Gleitzeit aufbauen?

Ein Problem, das immer häufiger auftritt

Wer im Homeoffice arbeitet, kennt das Problem: Der Internetzugang fällt aus, und die Arbeit kann nicht fortgesetzt werden. Doch was passiert dann mit der ausgefallenen Arbeitszeit? Muss sie nachgearbeitet werden, oder kann sie auf ein Gleitzeitkonto gebucht werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich kürzlich mit dieser Frage beschäftigt und eine wegweisende Entscheidung getroffen.

Was besagt das Urteil des BAG?

Das BAG hat entschieden, dass Arbeitnehmer im Homeoffice grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben, ausgefallene Arbeitszeit nachzuarbeiten oder auf ein Gleitzeitkonto zu buchen. Denn anders als bei Arbeitnehmern, die in der Firma arbeiten, tragen Arbeitnehmer im Homeoffice das Risiko, dass der Internetzugang ausfällt. Dies liegt daran, dass sie ihren Arbeitsplatz selbst einrichten und für die technische Ausstattung verantwortlich sind.

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die technischen Mittel zur Verfügung stellt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass diese Mittel funktionieren. Fällt der Internetzugang dann aus, kann der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit nacharbeiten oder auf ein Gleitzeitkonto buchen.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer im Homeoffice?

Das Urteil des BAG bedeutet, dass Arbeitnehmer im Homeoffice ihr Risiko selbst tragen müssen. Sie sollten daher dafür sorgen, dass ihre technische Ausstattung einwandfrei funktioniert und sie einen Notfallplan haben, falls der Internetzugang ausfällt. Andernfalls riskieren sie, dass sie ihre ausgefallene Arbeitszeit nicht nacharbeiten oder auf ein Gleitzeitkonto buchen können.


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